Bandagen, Orthesen, Einlagen, Bein- und Brustprothesen gehören zu den medizinischen Hilfsmitteln und sind deshalb zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Die Verordnung medizinischer Hilfsmittel belastet das Arznei- und Heilmittelbudget nicht.
Was bei der Verordnung von Bandagen, Orthesen, Einlagen und Prothesen zu beachten ist, erfahren Sie auf den jeweiligen Unterseiten. Hier finden Sie auch weitere Informationen zu speziellen Verordnungen.