Leistungserbringer für die Abgabe von Hilfsmitteln und damit auch von Kompressionsstrümpfen sind Sanitätsfachgeschäfte. Zu deren Aufgaben gehört, die erkrankten Extremitäten sorgfältig zu vermessen, gemeinsam mit dem Patienten den geeigneten und passenden Kompressionsstrumpf auszuwählen sowie den Patienten in die An- und Ausziehtechnik und die Pflege der Kompressionsstrümpfe einzuweisen.
Teilt Ihnen Ihr Patient mit, dass sein Kompressionsstrumpf nicht richtig passt, wenden Sie sich zuerst direkt an das Sanitätshaus, das für die Abgabe zuständig war, und besprechen Sie mit den Mitarbeitern dort die Problematik. Bitten Sie sie darum, mit dem Patienten einen neuen Termin auszumachen und die Passgenauigkeit der Kompressionsstrümpfe zu überprüfen. Ist die Ursache in falschem Gebrauch zu sehen, müssen die Mitarbeiter des Sanitätshauses den Patienten noch einmal gründlich hierin einweisen.
Passen die abgegebenen Strümpfe in der Tat nicht, müssen die Beine des Patienten noch einmal sorgfältig vermessen und neue Kompressionsstrümpfe ausgewählt werden.
Wichtig: Nur Kompressionsstrümpfe, die perfekt passen, sind auch medizinisch wirksam.
Für viele Träger von Kompressionsstrümpfen ist eine konsequente Hautpflege unerlässlich. Unter den fest sitzenden Kompressionsstrümpfen trocknet die Haut leicht aus und wird schuppig und rissig. Daher empfiehlt es sich, die Beine besonders sorgfältig zu pflegen.
Bislang galt, dass das Gestrick der Kompressionsstrümpfe empfindlich auf hautpflegende Produkte reagiert und die Beine daher immer erst abends eingecremt werden sollten. Mittlerweile haben die Hersteller von Kompressionsstrümpfen eine Reihe von Pflegeprodukten auf den Markt gebracht, die die Haut vor dem Austrocknen schützen und entweder morgens oder abends aufgetragen werden können.
Bei Venenerkrankungen ist die Kompressionstherapie mit Kompressionsstrümpfen die Basistherapie. Werden die Strümpfe nicht regelmäßig getragen, verbessert sich das Krankheitsbild nicht. Im schlimmsten Fall kann es vielmehr zu einer Verschlechterung kommen.
Heutige Kompressionsstrümpfe sind nicht mehr mit den früher so bezeichneten „Gummistrümpfen“ vergleichbar.
Träger von Kompressionsstrümpfen müssen keine modischen Kompromisse mehr eingehen. Es gibt die Strümpfe mittlerweile in vielen modisch-aktuellen Farben und unterschiedlichen Materialien. Manche sind von Nylonstrümpfen kaum noch zu unterscheiden.
Ähnlich verhält es sich mit den Trageeigenschaften. Die Strümpfe sind aus modernen Fasern gestrickt, die optimale Hautverträglichkeit und hohe Atmungsaktivität gewährleisten und auch im Sommer angenehm zu tragen sind.
Multimorbiden und älteren Patienten fällt es oft schwer, ihre Strümpfe selber an- und ausziehen.
Müssen die Patienten Kompressionsstrümpfe der Kompressionsklassen 3 oder 4 tragen, können Sie alternativ auch zwei Strümpfe niedrigerer Kompressionsklassen verordnen, die übereinander getragen werden und damit den richtigen Druckverlauf garantieren.
Die Hersteller von Kompressionsstrümpfen bieten darüber hinaus auch An- und Ausziehhilfen an, die Sie bei entsprechender Indikation ebenfalls als Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnen können.
Kompressionsstrümpfe bestehen aus einem elastischen Gestrick. Damit dieses seine Form behält, müssen die Strümpfe täglich gewaschen werden.
Kompressionsstrümpfe können in der Regel bei 30 Grad in der Maschine gewaschen werden. Ihre Patienten sollten hierfür ein mildes Feinwaschmittel oder ein spezielles Waschmittel für Kompressionsstrümpfe benutzen, das im Sanitätsfachhandel erhältlich ist. Die Strümpfe dürfen nach dem Waschen nicht in der Sonne oder auf der Heizung getrocknet werden.
Entsprechende Pflegehinweise finden sich auch in der jeder Packung beiliegenden Anleitung.
Grundsätzlich kann jeder Arzt in seiner Praxis die AIK durchführen.
Um diese gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, muss ein Arzt jedoch entweder Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Orthopädie, Neurologie, Nervenheilkunde, Chirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie oder Arzt mit der Zusatzbezeichnung Phlebologe, Physikalische Therapie und/oder Chirotherapie sein oder aber einen entsprechend qualifizierten nichtärztlichen Mitarbeiter (staatl. geprüfter Masseur, Krankengymnast, Physiotherapeut) angestellt und dessen Qualifikation gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen haben.
Je Bein und Sitzung können 95 Punkte abgerechnet werden (EBM 2008, Abrechnungskennziffer 30401).
Bei entsprechender Indikation und medizinischer Notwendigkeit kann jeder Arzt ein Gerät für die Heimanwendung der AIK verordnen. Voraussetzungen sind:
- Die Wirksamkeit muss vom Arzt am Patienten vorher geprüft worden sein.
- Der Patient muss die Handhabung des Gerätes beherrschen.
- Eine regelmäßige ärztliche Therapieüberwachung ist erforderlich.
- Die kombinierte Anwendung des Gerätes und das Tragen von Kompressionsstrümpfen bzw. -ärmeln müssen sichergestellt sein.
Geräte zur AIK gehören zu den medizinischen Hilfsmitteln. Die Verordnung belastet das Arznei- und Heilmittelbudget daher nicht.