Hilfsmittel im Rahmen des Entlassmanagements richtig verordnen – eurocom informiert mit neuem Leitfaden

Was ist bei der Verordnung von Hilfsmitteln im Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung zu beachten? Welche Regeln gelten für Versorgungszeitraum und Versorgungsumfang? Welche Angaben muss die Verordnung enthalten? Und auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert die „Verordnung von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements“? Antworten darauf gibt der gleichlautende eurocom-Leitfaden. Seine übersichtliche knappe Darstellung macht ihn zu einem praktischen Begleiter für Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern und Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation. Darüber hinaus richtet er sich auch an den Fachhandel sowie an Patientinnen und Patienten.

Unter www.eurocom-info.de kann die Broschüre „Die Verordnung von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements“ ab sofort kostenfrei bestellt oder als PDF-Datei herunterladen werden.

Hilfsmittelversorgung im Übergang von stationär zu ambulant steht auf sicheren Beinen

Zum Hintergrund: Am 1. Oktober 2017 trat der Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Kranken-hausbehandlung in Kraft. Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich qua Änderungsvereinbarung auf die Modalitäten verständigt, unter denen die Entlassung eines Patienten mit erforderlicher Anschlussversorgung zu erfolgen hat. Festgeschrieben ist damit die Pflicht der Kliniken, jedem Patienten ein Entlassmanagement für eine lückenlose Anschlussversorgung anzubieten, und das Recht des Patienten, ein solches in Anspruch zu nehmen – nicht zu müssen. Neben Arzneimitteln, Heilmitteln, Soziotherapie und häuslicher Krankenpflege können Krankenhausärzte ihren Patienten im Rahmen des Entlassmanagements nun auch Hilfsmittel verordnen. Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer eurocom e. V., dazu: „Dass nun verbindliche Regelungen auch zur Verordnung von Hilfsmitteln vertraglich umgesetzt worden sind mit dem Ziel, eine Versorgungslücke für den Patienten im Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung zu schließen, begrüßen wir ausdrücklich. Damit stellt der Rahmenvertrag den gesetzlichen Anspruch einer lückenlosen Hilfsmittelversorgung für den Patienten sicher.“

Über eurocom

eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an.

 Pressekontakt

Antje Schneider, eurocom – european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices

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