Verordnungsfähig

Definition:

Hilfsmittel wie medizinische Kompressionsstrümpfe, die im Einzelfall z. B. zur Behandlung eines Venenleidens erforderlich sind, können vom Arzt zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse auf Rezept verordnet werden.

Erläuterung:

Der sog. Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland und bestimmt darüber, welche Leistungen von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden müssen. In der Hilfsmittel-Richtlinie sowie im § 33 SGB V sind die Anspruchsgrundlagen für die Verordnung von z. B. Hilfsmitteln wie medzinische Kompressionsstrümpfe zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse aufgeführt.