Patientenrechtegesetz

Definition:

In diesem Gesetz wurden die Rechte der Patienten gestärkt, darunter z. B. Informations- und Aufklärungsrechte.

Erläuterung:

Mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten im Behandlungsverhältnis erstmalig zusammenfassend geregelt. Der Behandlungsvertrag wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich verankert und die Versichertenrechte wurden gestärkt.
Mit dem Patientenrechtegesetz wurde auch eine wichtige Neuregelung in das SGB V aufgenommen: § 13 Abs. 3a SGB V. Wenn eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder, wenn der Medizinische Dienst beteiligt ist, nach fünf Wochen entscheidet, muss sie den Grund dem Antragsteller schriftlich mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt (sog. Genehmigungsfiktion).