Hilfsmittel-Richtlinie

Definition:

Die sog. Hilfsmittel-Richtlinie ist eine von vielen Richtlinien, die der Gemeinsame Bundesausschuss erlässt. Die Richtlinien haben sozusagen Gesetzescharakter und sind rechtlich bindend.

Erläuterung:

In der Hilfsmittel-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V regelt der Gemeinsame Bundesausschuss für die gesetzlich Versicherten, die gesetzlichen Krankenkassen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und ärztlichen geleiteten Einrichtungen sowie die sonstigen Leistungserbringer verbindlich, wie und wann medizinischen Hilfsmittel zur Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten in Deutschland zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen. In diesen Richtlinien sind auch die Anspruchsgrundlagen für eine Hilfsmittelversorgung aufgeführt.