Antithrombosestrümpfe / Thromboseprohylaxestrumpf

Definition:

Der Thromboseprophylaxestrumpf dient der Thromboseprophylaxe bei bettlägerigen Patienten.

Erläuterung:

Der Antithrombosestrumpf (Thromboseprophylaxestrumpf) wird in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bei bettlägerigen und frisch operierten Patienten zur Prophylaxe gegen Thrombose eingesetzt. Im Gegensatz zu medizinischen Kompressionsstrümpfen unterliegen sie in Deutschland keiner Norm und gehören nicht zu den verordnungsfähigen Hilfsmitteln.