Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie erleichtert Patienten den Einstieg in die Kompressionstherapie
Das An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen bereits ab Kompressionsklasse I ist zukünftig eine verordnungsfähige Leistung der Behandlungspflege. Die Hilfe kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn darüber hinaus kein Bedarf an Grundpflege besteht. Diese Anpassungen der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am …