Hilfsmittelversorgung gesundheitspolitisch verstärkt ins Visier nehmen

Mit der personellen Besetzung des Bundesministeriums für Gesundheit kann die Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegten Ziele im Bereich Gesundheit und Pflege starten. Demnach will die Große Koalition sicherstellen, dass alle auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung vom Beginn bis zum Ende ihres Lebens erhalten. Gewährleistet werden soll außerdem, dass medizinische Innovationen schneller in die Regelversorgung gelangen. „Diesen Ansatz“, so Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer eurocom e. V., „begrüßen wir ausdrücklich. Ziel muss dabei auch sein, das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, das in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht worden ist, konsequent umzusetzen und Schwachstellen auszuräumen. Die bedarfsgerechte Versorgung mit innovativen Hilfsmitteln muss verstärkt ins Visier der Gesundheitspolitik rücken.“

Patientinnen und Patienten profitieren, Gesundheitskosten sinken

Die Sicherstellung von hohen Qualitätsstandards im deutschen Hilfsmittelmarkt und der Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Hilfsmittelversorgung für die Patientinnen und Patienten ist ein Gradmesser für erfolgreiche Gesundheitspolitik. Denn die bedarfsgerechte Versorgung mit entsprechenden Hilfsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Behandlung und Prophylaxe zahlreicher Volkskrankheiten am Bewegungsapparat und bei Venenleiden/Gefäßerkrankungen. Durch den richtigen Einsatz von Hilfsmitteln lassen sich Behandlungs- und Folgekosten der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung reduzieren. Hilfsmittel gleichen Behinderungen aus und ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe, den Patientinnen und Patienten können so häufig operative Eingriffe erspart werden.

Qualitätswettbewerb statt Preisdiktate – Klare Absage an Open-House-Modelle

Im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung muss die Qualität – nicht der Preis – bei der Auswahl eines Hilfsmittels im Mittelpunkt stehen. Die Verpflichtung der Krankenkassen, bei Ausschreibungen nun Qualitätskriterien stärker zu berücksichtigen, ist begrüßenswert. Mit wachsender Sorge stellen wir allerdings fest, dass Krankenkassen verstärkt auch im Hilfsmittelbereich Gebrauch von Open-House-Verträgen machen. Diese Praxis läuft der Intention des HHVG zuwider. Das oberste Ziel des Gesetzes war die Verbesserung der Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten. Bisherige Ausschreibungsmodelle legen oft den Preis statt der Qualität als ausschlaggebenden Maßstab zugrunde. Open-House-Verträge im dienstleistungsintensiven Hilfsmittelbereich treiben dieses Prinzip auf die Spitze, indem Konditionen einseitig diktiert werden. Vor allem für kleinere Betriebe im medizinischen Fachhandel ist dieses Preisdiktat existenzgefährdend. Die Konsequenzen tragen letztlich die Patientinnen und Patienten: Die wohnortnahe Versorgung mit Hilfsmitteln, insbesondere im ländlichen Raum, ist dadurch bedroht. Pohlen dazu: „Wir fordern die Förderung eines Qualitätswettbewerbs statt eines reinen Preiswettbewerbs. Verträge über die Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V sollen auf der Grundlage von fairen, gleichberechtigten Vertragsverhandlungen zustande kommen.“

Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung und Stärkung der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels muss die ambulante Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln im ländlichen Raum sichergestellt werden. Gerade ältere Menschen und solche mit Mobilitätsproblemen sind auf den wohnortnahen Zugang zu einer qualitätsorientierten Versorgung mit Hilfsmitteln angewiesen. Patientinnen und Patienten haben das Recht auf freie Auswahl eines Leistungserbringers ihrer Wahl. Um diese Wahlfreiheit zu erhalten, muss ein Rahmen geschaffen werden, der die Diversität in der Landschaft der Leistungserbringer gewährleistet.Wir fordern sicherzustellen, dass den Patientinnen und Patienten der Zugang zu einer höherwertigen Versorgung prinzipiell ermöglicht wird. „Festzuschüsse“, betont Pohlen, „sollten in die Betrachtung der Hilfsmittelversorgung mit einbezogen werden. Sinnvoll wäre dies etwa bei verhältnismäßig niedrigpreisigen Hilfsmitteln. Versicherte würden so schnelleren Zugang zu medizinischen Innovationen erhalten, die Krankenkassen könnten Bürokratiekosten einsparen und auch die Hersteller hätten Anreize zur Weiterentwicklung ihrer Produkte.“

eurocom

eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an.

Pressekontakt

Antje Schneider, eurocom – european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices, Postfach 10 05 08, D – 52305 Düren, Fon: +49 (0) 24 21/95 26 52, Fax: +49 (0) 24 21/95 26 64, Mail: antje.schneider@eurocom-info.de, www.eurocom-inf