RAL-GZ 387/1 Beine RAL-GZ 387/2 Arme

Definition:

Am 23. April 1925 wurde der
Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen
gegründet, dessen Abkürzung RAL sich
bis heute erhalten hat. RAL Gütezeichen signalisieren dem Verbraucher eine besonders hohe Qualität von Produkten und Dienstleistungen.

Erklärung:

Diese Güte- und Prüfbestimmungen wurden von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e.V. im Rahmen der Grundsätze für Gütezeichen in einem Anerkennungsverfahren
unter Mitwirkung der betroffenen Fach- und Verkehrskreise sowie der zuständigen Behörden
gemeinsam erarbeitet. Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für medizinische Kompressionsstrümpfe. Sie gelten nicht für Stütz- und Thromboseprophylaxestrümpfe. Sie werden in Anpassung an den technischen Fortschritt ergänzt und weiterentwickelt.