Hilfsmittelverzeichnis

Definition:

Im sog. Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen werden Hilfsmittel aufgeführt, deren Kosten die in der gesetzlichen Krankenversicherung bei entsprechender ärztlicher Verordnung übernimmt.

Erklärung:

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufgeführt sind. Das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht abschließend. Das Hilfsmittelverzeichnis gliedert sich in Produktgruppen, wobei in jeder Produktgruppe eine systematische Unterteilung in Anwendungsorte, Untergruppen und Produktarten vorgenommen wird. Hilfsmittel ähnlicher oder gleicher Funktion bzw. medizinischer Zweckbestimmung sind jeweils in einer sog. Produktart zusammengefasst. Für jede Produktart ist ein Indikationsrahmen angegeben, unter den Produktarten werden konkrete Einzelprodukte der verschiedener Hersteller aufgeführt. Hersteller von Hilfsmitteln können die Aufnahme ihrer Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis beantragen – das aufgenommene Produkt, also das Einzelprodukt, erhält bei Aufnahme dann eine 10-stellige Nummer.