Gewährleistung

Definition:

Unter der Gewährleistung, auch Mängelhaftung genannt, versteht man die Verpflichtung des Schuldners für die Mangelfreiheit der von ihm geleisteten Sache einzustehen.

Erläuterung:

Jeder Verbraucher hat per Gesetz Gewährleistungsrechte, wenn er von einem gewerblichen Verkäufer etwas kauft und die Ware mangelhaft ist. Die Gewährleistung gilt zwei Jahre lang ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer die Ware erhalten hat (Ausnahme möglich bei gebrauchten Waren). Sollte innerhalb der ersten sechs Monate nach Erhalt der Ware ein Fehler auftreten, wird vermutet, dass der Mangel schon bei Kauf oder Lieferung vorgelegen hat. Anders liegt der Fall z. B. bei Strumpfhosen. Hier muss der Käufer damit rechnen, dass innerhalb der ersten sechs Monate eine Laufmasche auftritt. Der Verkäufer muss dann nicht beweisen, dass das Produkt beim Kauf ohne Mängel war.